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Der richtige Führerschein fürs Traktorfahren
Klasse T, B oder doch CE - welchen Führerschein brauche ich in der Landwirtschaft?

Wer einen Traktor fahren möchte, braucht den passenden Führerschein dazu. Doch immer wieder kommt es zu Verwirrungen: Welche Führerscheinklasse brauche ich, um einen Schlepper zu fahren? Und welche Einschränkungen gibt es hinsichtlich Geschwindigkeit und Größe des Traktors? Wir klären auf.

Mit welcher Führerscheinklasse darf ich Traktor fahren?

Tatsächlich gibt es gleich mehrere Führerscheinklassen, mit denen die Teilnahme am Straßenverkehr gestattet ist. Dazu gehören:

  • Führerscheinklasse T
  • Führerscheinklasse L
  • Führerscheinklasse B
  • Führerscheinklasse CE

Allerdings dürfen je nach Führerscheinklasse nicht alle Traktoren und Landmaschinen genutzt werden.

Welche Traktoren darf ich mit Führerscheinklasse B & L fahren?

Die Führerscheinklasse L, auch “kleiner Traktorführerschein” genannt, ermöglicht ab einem Alter von 16 Jahren das Führen von Schleppern bis zu 40 km/h. Zudem dürfen zwei zulassungsfreie Anhänger vom Schlepper gezogen werden, allerdings ist dann die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt. Zusätzlich dürfen Besitzer der Führerscheinklasse L Gabelstapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 25 km/h führen. Der Clou beim Führerschein Klasse L: Besitzt man den Führerschein der Klasse B, wird der L-Führerschein automatisch mit eingetragen. Besitzer des klassischen Autoführerscheins sind also berechtigt, Landmaschinen zu bewegen. Allerdings gilt: Traktoren dürfen mit den Führerscheinen B & L nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.

Wer den Führerschein Klasse L extra abschließen möchte (beispielsweise vor dem Erwerb des Autoführerscheins), kann dieses ab einem Alter von 16 Jahren. Vorgeschrieben ist lediglich eine theoretische Prüfung, die nach zwölf Theorieeinheiten für den Grundstoff und mindestens zwei Einheiten für den Zusatzstoff abgelegt werden kann. Eine praktische Prüfung ist nicht vorgesehen, jedoch bieten viele Fahrschulen praktische Fahreinheiten an, um den Schüler auf den Straßenverkehr vorzubereiten.

Welche Traktoren darf ich mit dem T-Führerschein fahren?

Mit dem Führerschein der Klasse T, auch “großer Traktorführerschein” genannt, dürfen Jugendliche ab 16 Jahren ähnlich wie bei kleinem Traktorführerschein Schlepper bis maximal 40 km/h fahren. Mit dem Erreichen des 18. Lebensjahr dürfen auch Schlepper, Unimogs und Quads mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden. Zudem dürfen selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, Zugkombinationen mit zwei Anhängern bis 40 t Gesamtmasse und Gabelstapler geführt werden. Wieder gilt: Das Fahren dieser Maschinen im Straßenverkehr ist nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke erlaubt.

Um den Führerschein der Klasse T zu Erwerben müssen die Fahrschüler mindestens 16 Jahre alt sein. Der Unterricht umfasst zwölf Unterrichtseinheiten Theorie für den Grundstoff, wer bereits einen PKW-Führerschein besitzt kann den theoretischen Unterricht jedoch auf sechs Einheiten verkürzen. Im praktischen Teil ist keine Pflichtstundenanzahl vorgeschrieben - hier orientiert sich Dauer hauptsächlich an den Vorkenntnissen und Fähigkeiten des Fahrschülers.

Mit dem T-Führerschein kann man Traktoren bis 60 km/h fahren.
Mit dem T-Führerschein kann man Traktoren bis 60 km/h fahren.

Welche Traktoren darf ich mit Führerscheinklasse CE fahren?

Der große Lkw-Führerschein CE gilt als Meisterklasse unter den Führerscheinen in der Landwirtschaft. Er ermöglicht das Führen von Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h, sowie das Ziehen von Anhängern über 750 kg möglich. Des Weiteren ist man beim Fahren nicht mehr an land- und forstwirtschaftliche Zwecke gebunden, sondern kann die Maschinen auch für andere Verwendungszwecke führen. Für den CE-Führerschein muss man mindestens 21 Jahre alt sein. Zudem muss man diese alle 5 Jahre verlängern.

Welche Traktoren darf ich ohne Führerschein fahren?

Schlepper ohne Führerschein fahren? Das geht tatsächlich, auch wenn nur in sehr begrenztem Maße. Zum einen dürfen Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h ohne Führerschein geführt werden. Zum anderen dürfen Traktoren auf Privatgrund ohne Führerschein bewegt werden, wenn dieser klar vom restlichen Verkehrsraum getrennt ist und der Eigentümer zugestimmt hat.